Uns erreichen regelmäßig Fragen zu Förderungen von PV-Anlagen und im speziellen zum PV-SpeicherBonus. Hier ein Auszug der aktuellen Informationen mit Links zu Dokumenten oder Anträgen. (Copyrights liegen vollumfänglich bei der Bayerischen Staatsregierung. Die Angaben werden von uns nur weitergegeben und erfolgen ohne Gewähr).
Voraussetzungen für Förderung
Um den PV-SpeicherBonus beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Zum Zeitpunkt der elektronischen Antragstellung wurde noch kein Auftrag für die zu installierende Anlagentechnik erteilt.
  • Es handelt sich beim Batteriespeicher und der PV-Anlage jeweils um eine Erst- oder Ergänzungsinstallationen von Neuanlagen.
  • Das Gebäude umfasst maximal zwei Wohneinheiten (Ein- und Zweifamilienhäuser), wobei mindestens eine Wohneinheit selbstbewohnt sein muss.
  • Der/Die Antragsteller/-in ist eine natürliche Person.
  • Der/Die Antragsteller/-in ist spätestens bei Einreichung des Verwendungsnachweises (Mit-)Eigentümer/-in des Gebäudes.
  • Das Gebäude ist aktuell oder spätestens bei Einreichung des Verwendungsnachweises der Erstwohnsitz des Antragstellers/der Antragstellerin.
  • Der/Die Antragsteller/-in trägt alle förderrelevanten Investitionskosten.
  • Für das zu installierende PV-Speicher-System wurde keine Förderung über den TechnikBonus T3 im Programmteil EnergieSystemHaus beantragt.
Ablauf der Förderung
  1. Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie auf der Webseite der Bayerischen Staatsregierung ENERGIE-Atlas Bayern den Antrag online stellen.
  2. Sie erhalten eine Zuwendungsbestätigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
  3. Sie geben den Speicher laut Angebot der Elektrotechnik Firma Ihres Vertrauens in Auftrag.
  4. Es erfolgt die Montage, Installation und Inbetriebsetzung.
  5. Sie beantragen die Auszahlung der Zuwendung beim o.g. Staatsministerium, Sachgebiet 20.
Ansprechpartner im Vorfeld
Für allgemeinen Fragen im Vorfeld einer Antragstellung steht Ihnen folgende Kontaktmöglichkeit zur Verfügung.

BAYERN DIREKT – Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung
E-Mail: direkt@bayern.de
Telefon: 0 89 / 12 22 20

Postadresse für Antragstellung

Die Postadresse der zuständigen Stelle lautet:

Regierung von Niederbayern
Sachgebiet 20
Regierungsplatz 540
84028 Landshut

Öffnungszeiten Sachgebiet 20
Mo 08:30 Uhr – 11:45 Uhr und 14:00 Uhr – 15:30 Uhr
Di 08:30 Uhr – 11:45 Uhr und 14:00 Uhr – 15:30 Uhr
Mi 08:30 Uhr – 11:45 Uhr und 14:00 Uhr – 15:30 Uhr
Do 08:30 Uhr – 11:45 Uhr und 14:00 Uhr – 15:30 Uhr
Fr 08:30 Uhr – 11:45 Uhr
und nach Vereinbarung
Antragsstellung noch bis Ende 2021 möglich

Bis Ende des Jahres 2021 möchte der Freistaat Bayern noch in Monatskontigenten von 2000 Stück pro Monat Anträge für den Speicherbonus bearbeiten. Wichtig zu wissen ist noch, dass sich ein Rückstau gebildet hat und die Bearbeitung daher zeitlich verzögert stattfindet.

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