Meldepflichtig sind alle PV-Anlagen und Energiespeicher
Nur Inselanlagen ohne Netzbetrieb sind befreitWICHTIG: Die Größe der PV-Anlage ist dabei nicht maßgeblich. Nur sogenannte Inselanlagen ohne Netzbetrieb sind von der Verpflichtung ausgenommen.
Wenn Sie sich unsicher sind, finden Sie hier eine Aufstellung aller meldepflichtigen Anlagen.
Geplant hatte die Bundesnetzagentur ursprünglich, dass die Daten des PV-Meldeportals übernommen werden können und die Anlagenbetreiber bereits gemeldeter Anlagen nur zur Überprüfung der Daten angehalten werden müssen. Aber auch hier hat der Datenschutz zugeschlagen und die Übernahme der Daten unmöglich gemacht.
WICHTIG: Auch die Teilnahme am Speichermonitoring im Rahmen der KfW-Förderung hat damit nichts zu tun und ersetzt die Registrierung nicht.
Wie funktionert die Registrierung im Marktstammdatenregister?
Sie müssen folgende Schritte durchlaufen.
- Erstellen eines MaStR Kontos
- Erfassung der Stammdaten (z.B. Standort und Kontaktinformationen)
- Registrierung als Marktakteur / Anlagenbetreiber
- Registrierung der Anlage
- Nur, wenn Sie einen Solarstromspeicher haben: Erfassung der Speichereinheit
WICHTIG: Haben Sie eine PV-Anlage UND einen Stromspeicher müssen Sie zuerst die PV-Anlage registrieren und dann den Speicher als „Einheit“ hinzufügen.
Bereiten Sie sich gut vor, indem Sie die nötigen Unterlagen bereit legen.
In der Registrierungshilfe für PV-Anlagen sind die dafür benötigten Dokumente für Anlagenbetreiber folgendermaßen aufgelistet:
- Technisches Datenblatt der Anlage und des Wechselrichters
- Typenschild des Wechselrichters
- Inbetriebnahme – Protokoll (Inbetriebnahmedatum)
- Rechnung des Installateurs
- Netzanschlussvertrag oder Einspeisevertrag des Netzbetreibers
- Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur (aus dem PV-Meldeportal)
In der Registrierungshilfe für Stromspeicher sind die dafür benötigten Dokumente für Anlagenbetreiber folgendermaßen aufgelistet:
- Technisches Datenblatt des Stromspeichers
- Inbetriebnahme Protokoll
- Rechnung des Installateurs
- Netzanschlussvertrag oder Einspeisevertrag des Netzbetreibers
- Typenschild des Stromspeichers
Bei der Bundesnetzagentur finden Sie zudem noch weitere Registrierungshilfen.
Im Anschluss an die Registrierung müssen Sie sich die Meldebescheinigung herunterladen.
Nach der Registrierung stehen die Energieerzeugungsanlagen dann öffentlich, jedoch ohne personenbezogene oder vertrauliche Daten, zur Verfügung.
Neue Anlagen (Inbetriebnahme nach dem 31.01.2019) müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme gemeldet werden.
Bestehende EEG oder KFW Anlagen (Inbetriebnahme vor dem 31.01.2019) haben hingegen 24 Monate Zeit.
Stichtag: 31.01.2021 !!
Ablauf der Meldefrist Ihrer bestehenden Anlage (Inbetr. vor 31.1.2019 )
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